Hinweis:
Wir weisen darauf hin, daß unsere Lager- und Verkaufsflächen die Größe
von 400 Quadratmetern unterschreiten und wir daher weder zu einer
Rücknahme verpflichtet noch in der Lage sind. Die hier gemachten Angaben sind rein informeller Natur.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer
von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen
daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese
Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und
Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG
im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von
anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung
vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG
können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol
für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt
eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt
ausgestaltet:
2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber
Vertreiber
(jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die
Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt
bereitstellt) mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte
von mindestens 400 Quadratmetern (bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln stattdessen mit Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern) sowie
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern , die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen (bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln stattdessen mit Gesamt-Lager- und
-Versandflächen von mindestens 800 Quadratmetern), sind gegenüber
Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie
folgt verpflichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt
Bei
Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder
Elektronikgerät ist der Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das
Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
Ist Ort der ein
privater Haushalt, erfolgt die Rücknahme durch eine kostenlose Abholung.
Hierfür kann bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der
gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem
ausliefernden Transportunternehmen übergeben werden.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:
- Die
kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts
erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1
(Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit
einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4
(Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als
50 Zentimeter beträgt) handelt.
- Handelt es sich stattdessen um
ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose
Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der
nachfolgende Buchstabe b).
Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten
Bei
Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektrogerät, das nicht an
den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines
Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB)
mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein
Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben
Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich an den Vertreiber
zurückzugeben.
Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf
eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die
Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer beim Vertreiber ist in diesem
Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe
- von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
- von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,
durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu.
Die Vertreiber müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten eingerichtet haben.
3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer
von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit
eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist.
Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und
Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw.
Rücknahmestelle.
4. Hinweis zum Datenschutz
Auf zu
entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible
personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die
nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten
eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
5. Hinweis zur WEEE-Registrierungsnummer
Wir vertreiben ausschließlich Elektroartikel des Herstellers Carbon Heater GmbH,
Auf Stocken 1,
78073 Bad Dürrheim. Dieser ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72 in
90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten
unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert:
"DE 32636890"